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DSGVO · Wissen

Auftragsverarbeitung

Wer Dienstleister mit personenbezogenen Daten beauftragt, braucht klare vertragliche Regeln – der AV-Vertrag ist Pflicht.

Was Sie wissen sollten

Cloud-Anbieter, Lohnbüros, IT-Dienstleister: Sobald externe Partner in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten, greift Art. 28 DSGVO. klick-web prüft Verträge, pflegt Ihre Dienstleisterübersicht und sorgt für vollständige Dokumentation.

  • Pflichtinhalte eines Auftragsverarbeitungsvertrags
  • Weisungsrecht und Kontrollmöglichkeiten
  • Unterauftragsverarbeiter und Informationspflichten
  • Liste aller Auftragsverarbeiter im DMS
  • Praxisnahe Vertragsvorlagen und Checklisten