DSGVO · Wissen
Auftragsverarbeitung
Wer Dienstleister mit personenbezogenen Daten beauftragt, braucht klare vertragliche Regeln – der AV-Vertrag ist Pflicht.
Was Sie wissen sollten
Cloud-Anbieter, Lohnbüros, IT-Dienstleister: Sobald externe Partner in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten, greift Art. 28 DSGVO. klick-web prüft Verträge, pflegt Ihre Dienstleisterübersicht und sorgt für vollständige Dokumentation.
- Pflichtinhalte eines Auftragsverarbeitungsvertrags
- Weisungsrecht und Kontrollmöglichkeiten
- Unterauftragsverarbeiter und Informationspflichten
- Liste aller Auftragsverarbeiter im DMS
- Praxisnahe Vertragsvorlagen und Checklisten