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Unternehmen · Wissen

Überwachung am Arbeitsplatz

Digitale und physische Überwachung am Arbeitsplatz ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Was Sie wissen sollten

Keylogger, Bildschirmüberwachung oder Bewegungsprofile: Arbeitgeber dürfen nicht beliebig kontrollieren. klick-web berät zu zulässigen Maßnahmen und deren Dokumentation.

  • Verhältnismäßigkeit und berechtigtes Interesse
  • Betriebsratsmitbestimmung und Anhörung
  • Transparenz gegenüber Beschäftigten
  • Technische Alternativen mit geringerem Eingriff
  • Aufbewahrung und Löschung von Überwachungsdaten