Unternehmen · Wissen
Überwachung am Arbeitsplatz
Digitale und physische Überwachung am Arbeitsplatz ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Was Sie wissen sollten
Keylogger, Bildschirmüberwachung oder Bewegungsprofile: Arbeitgeber dürfen nicht beliebig kontrollieren. klick-web berät zu zulässigen Maßnahmen und deren Dokumentation.
- Verhältnismäßigkeit und berechtigtes Interesse
- Betriebsratsmitbestimmung und Anhörung
- Transparenz gegenüber Beschäftigten
- Technische Alternativen mit geringerem Eingriff
- Aufbewahrung und Löschung von Überwachungsdaten